Wer Häuser oder Wohnungen vermietet, erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Vermieter müssen Ihre Einkünfte zwar versteuern, haben aber im Gegenzug beim Werbungskostenabzug zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten.

Welche das sind prüfe ich gerne für Sie.

 

Die wichtigsten Werbungskosten

Ihre Werbungskosten können Sie in dem Jahr von der Steuer absetzen, in dem Sie investiert haben. Es gilt das Zu- und Abflussprinzig.

Umgekehrt müssen Sie Mieteinnahmen auch nur dann angeben, wenn Ihr Mieter wirklich bezahlt hat.

Zu den wichtigsten Werbungskosten gehören:

- laufende Grundstückskosten

- Schuldzinsen aus der Finanzierung des Vermietungsobjektes

- Renovierungskosten

- Gebäudeabschreibung

Steuerberaterin Jana Ulrich

Zörbiger Strasse 14, 06118 Halle (Saale)
Tel: 0345-68459254, Fax: 0345-68459255
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Steuernummer: 110/260/42617

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