Privatpersonen sind in gewissen Fällen verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Ob Sie dazu gehören prüfe ich gerne für Sie.

Ich erstelle für Sie die Einkommensteuererklärung und zeige Ihnen Möglichkeiten auf, hierbei die Steuerbelastung zu optimieren.

Darüber hinaus unterstütze ich Sie bei Anträgen gegenüber Behörden, bspw. der Eintragung der Steuerklasse, Kinderfreibeträgen oder dem Antrag auf Änderung eines Steuerbescheides.

Meine Leistungen für Privatpersonen:

* Einkommensteuererklärungen

* Erbschaftsteuererklärungen

* Schenkungssteuererklärungen

* Prüfung von Steuerbescheiden

Ob Arbeitnehmer, Rentner, Vermieter oder Soldat/in sprechen Sie mich an.

Wer Häuser oder Wohnungen vermietet, erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Vermieter müssen Ihre Einkünfte zwar versteuern, haben aber im Gegenzug beim Werbungskostenabzug zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten.

Welche das sind prüfe ich gerne für Sie.

 

Die wichtigsten Werbungskosten

Ihre Werbungskosten können Sie in dem Jahr von der Steuer absetzen, in dem Sie investiert haben. Es gilt das Zu- und Abflussprinzig.

Umgekehrt müssen Sie Mieteinnahmen auch nur dann angeben, wenn Ihr Mieter wirklich bezahlt hat.

Zu den wichtigsten Werbungskosten gehören:

- laufende Grundstückskosten

- Schuldzinsen aus der Finanzierung des Vermietungsobjektes

- Renovierungskosten

- Gebäudeabschreibung